Informationen und Vertragsunterlagen zu den
bundesweit gültigen Hausarztverträgen finden Sie auf der
Homepage des Deutschen Hausärzteverbandes unter:
www.hausaerzteverband.de
Bitte beachten Sie dort die landesspezifischen Regelungen.
Die Abrechnung der Hausarztverträge nach §73b SGBV erfolgt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft ( HÄVG) mit Hilfe von Zusatzmodulen Ihrer praxisinternen Software.
Alternativ dazu können die HzV-Verträge über eine unabhängige Software, ehemaliges HzV-Modul der HÄVG, abgerechnet werden.
Bei Interesse könne Sie sich an die Hotline der Fa. CROSSSOFT. unter der 0431 – 23 92 10 wenden.