Der Sächsische Hausärzteverband schließt mit Krankenkassen Verträge ab:
- integrierte Versorgung (§§140a ff. SGB V)
- Verträge Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) (§73b Abs.4 SGB V)
Ziel der Verträge:
- flächendeckende, besonders qualifizierte, hausärztliche Versorgung der Bevölkerung
- Versorgungssteuerung der Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern
Vorteile der Hausarztzentrierten Versorgung:
- Qualifizierte Patientenversorgung bei weniger Bürokratie
- Attraktive Vergütung in festen Eurobeträgen; kein Budget, keine Volumina, keine Abstaffelung
- Einfaches Honorarsystem: hohe Pauschalisierung, wenige Einzelleistungen, Qualitätszuschläge